ERKLÄRUNG ZUR
BARRIEREFREIHEIT
Die Indrive Fahrschule, Inhaber Marcus Schwanzer, ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu gestalten. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, in Verbindung mit der zugehörigen Verordnung (BFSGV). Als fachlichen Maßstab für die Zugänglichkeit dieser Website wenden wir die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA, an.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Ziel entwickelt worden, die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA zu erfüllen. Nach unserer Einschätzung ist sie mit diesen Anforderungen weitgehend vereinbar. Die nachfolgend genannte Einschränkung betrifft ein externes Angebot.
Nicht oder nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Zum Stand dieser Erklärung ist uns folgende Einschränkung bekannt:
- Bei der Anmeldung wird auf ein externes Portal eines Drittanbieters weitergeleitet (fso360). Auf dessen Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. Juli 2026 erstellt und zuletzt am 2. Oktober 2026 überprüft und aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung: Die Website wurde mit automatisierten Prüfwerkzeugen (u. a. Lighthouse und axe) sowie durch manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader auf ihre Zugänglichkeit hin untersucht. Automatisierte Werkzeuge erfassen nur einen Teil möglicher Barrieren; der manuelle Test ergänzt sie. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch jährlich, überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Ihnen sind Barrieren aufgefallen, oder Sie benötigen Informationen in einer barrierefrei zugänglichen Form? Bitte teilen Sie uns das mit. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Lösung und stellen benötigte Inhalte auf Wunsch in einer zugänglichen Alternative bereit.
Marcus SchwanzerIndrive Fahrschule
Königstraße 90, 78628 Rottweil
Telefon: +49 172 711 4098
E-Mail: info@indrive-fahrschule.de
Durchsetzungsverfahren
Reagieren wir auf Ihre Rückmeldung nach angemessener Zeit nicht oder nicht zufriedenstellend, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anerkannte Verbände können nach § 32 BFSG bei der Marktüberwachungsstelle beantragen, ein Verfahren einzuleiten, wenn die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht eingehalten werden:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: www.mlbf-barrierefrei.de (öffnet in neuem Tab)
Die MLBF stellt dafür zwei Online-Formulare bereit: einen förmlichen Antrag, über den sie per Bescheid entscheidet, und eine einfache Meldung ohne eigenes Verfahren.