Rottweil · Oberndorf

Begleitetes Fahren BF17

Schon ab 17 Jahren selbst am Steuer, mit Begleitung. BF17 ermöglicht dir, bereits vor dem 18. Geburtstag erste Fahrerfahrung zu sammeln. Ab 18 gilt der Führerschein uneingeschränkt und ohne Begleitung.

Was darfst du mit BF17 fahren?

BF17 ist der Autoführerschein der Klasse B, den du schon mit 17 bekommst.

  • Bis zu deinem 18. Geburtstag alle Fahrzeuge der Klasse B, aber nur mit einer eingetragenen Begleitperson
  • Ab deinem 18. Geburtstag alle Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitung

Ab welchem Alter?

Fahren ab
17 Jahre
Ausbildung ab
ca. 16,5 Jahre

Mit der Ausbildung kannst du schon einige Monate vor dem Mindestalter beginnen, damit du rechtzeitig startklar bist.

Wie läuft die Ausbildung ab?

  1. Theorie

    Die Ausbildung ist dieselbe wie bei Klasse B: mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff zu je 90 Minuten. Bei uns findet der Unterricht in Rottweil dienstags und in Oberndorf mittwochs statt, jeweils von 18:00 bis 21:00 Uhr. Du kannst Theoriestunden an beiden Standorten besuchen.

  2. Praxis

    Neben den Übungsstunden machst du die 12 vorgeschriebenen Sonderfahrten zu je 45 Minuten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

  3. Prüfung

    Die Theorieprüfung darfst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat davor. Nach bestandener Prüfung bekommst du eine Prüfungsbescheinigung, mit der du ab 17 begleitet fahren darfst. Mit 18 tauschst du sie gegen den Kartenführerschein.

Ändert die Führerscheinreform etwas daran?

Nach dem Entwurf soll unter anderem die praktische Prüfung kürzer werden. In Kraft ist die Reform noch nicht. Bis dahin gilt, was auf dieser Seite steht.

Was sich mit der Führerscheinreform ändern soll

Wie lange dauert die Ausbildung?

Damit du an deinem 17. Geburtstag startklar bist, beginnst du am besten mit etwa 16,5 Jahren. Wie lange die Ausbildung dauert, hängt wie bei Klasse B davon ab, wie regelmäßig du zur Theorie kommst, wie viele Fahrstunden du brauchst und wann Prüfungstermine frei sind.

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle oder im Rathaus
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle, zum Beispiel beim Optiker
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Zustimmung deiner Erziehungsberechtigten
  • Angaben zu deinen Begleitpersonen für den Antrag

Stell den Antrag frühzeitig, die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Was du im Einzelfall brauchst, sagen wir dir bei der Anmeldung.

Ausbildung bei Indrive

Bei Indrive hast du feste Ansprechpartner, von der ersten Theoriestunde bis zur Prüfung. Theorie und Fahrstunden planen wir so, dass sie zu Schule oder Ausbildung passen. Fragen zum begleiteten Fahren besprechen wir gern auch mit deinen Eltern, damit deine Begleitperson weiß, worauf es ankommt.

Häufige Fragen zu BF17

Wer darf mich beim begleiteten Fahren begleiten?

Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B haben und darf höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie wird namentlich eingetragen. Du kannst auch mehrere Begleitpersonen eintragen lassen.

Darf ich mit BF17 allein fahren?

Nein. Bis zu deinem 18. Geburtstag darfst du nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Ab 18 fährst du allein.

Was ändert sich an meinem 18. Geburtstag?

Ab dann gilt dein Führerschein ohne Einschränkung. Die Prüfungsbescheinigung tauschst du gegen den Kartenführerschein, eine neue Prüfung brauchst du nicht.

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