Stand Oktober 2026
Führerscheinreform 2027
Die Bundesregierung will die Fahrausbildung günstiger und moderner machen: Theorie ohne Präsenzpflicht, keine feste Zahl an Sonderfahrten mehr, ein kürzerer Fragenkatalog und eine kürzere Prüfung. In Kraft ist die Reform noch nicht. Bis sie gilt, bilden wir nach den heute geltenden Regeln aus.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskabinett hat die Reform am 20. Mai 2026 beschlossen. Der Bundestag hat am 24. September 2026 mit der Beratung des Gesetzes begonnen, der Verordnung muss der Bundesrat noch zustimmen.
- Laut den Entwürfen kommt die Reform in zwei Schritten: Die neuen Regeln für Theorie, Sonderfahrten und Schaltschulung sollen am 1. Januar 2027 gelten, die geänderten Prüfungen und das Üben mit Begleitperson am 1. Juli 2027.
- Bis dahin gelten die bisherigen Regeln, auch für deine Ausbildung bei Indrive. Wer vor dem 1. Januar 2027 beginnt, darf die Ausbildung laut Entwurf nach diesen Regeln abschließen.
Was soll sich ändern?
Die wichtigsten geplanten Änderungen am Beispiel der Klasse B. Angaben mit dem Zusatz „Entwurf“ stammen aus der Verordnung, die die Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hat, und können sich bis zu seiner Zustimmung noch ändern.
| Thema | Bisher | Geplant |
|---|---|---|
| Theorieunterricht | Pflichtunterricht in der Fahrschule, bei Klasse B 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff | Keine Präsenzpflicht mehr. Lernen auch vollständig digital, zum Beispiel per App. Fahrschulen entscheiden, ob und wie sie Unterricht anbieten. |
| Fragenkatalog | Mehr als 1.100 Fragen | Etwa ein Drittel weniger Fragen |
| Sonderfahrten | Bei Klasse B 12 Pflichtfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Fahrten bei Dunkelheit | Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben Pflicht. Wie viele es sind, richtet sich nach deinem Ausbildungsstand. |
| Praktische Prüfung | Klasse B: 55 Minuten, davon mindestens 30 Minuten Fahrzeit | Klasse B: 40 Minuten, davon mindestens 25 Minuten Fahrzeit (Entwurf) |
| Üben mit Begleitperson | Vor der Prüfung nur mit Fahrlehrer | Modellversuch: nach bestandener Theorieprüfung und mindestens sechs Stunden Fahrunterricht Übungsfahrten mit nahestehenden Personen, zum Beispiel den Eltern. Jedes Bundesland entscheidet selbst, ob es mitmacht. |
| Schaltschulung bei B197 | Mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten und eine Überprüfungsfahrt | Mindestens 7 Stunden zu je 60 Minuten, die Überprüfungsfahrt bleibt (Entwurf) |
| Preise und Erfolgsquoten | Keine öffentliche Übersicht | Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen online in der Mobilithek stehen |
Für die Klassen AM und L waren bisher keine Sonderfahrten vorgeschrieben, daran soll sich laut Entwurf nichts ändern.
Ab wann gilt die Reform?
Endgültig fest stehen die Termine erst, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Die Entwürfe sehen zwei Stichtage vor: Am 1. Januar 2027 soll die neue Ausbildungsverordnung in Kraft treten. Sie regelt den Theorieunterricht ohne Präsenzpflicht, die Sonderfahrten und die Schaltschulung bei B197. Am 1. Juli 2027 sollen das Gesetz und die übrigen Änderungen folgen, darunter die geänderten Prüfungen, das Üben mit Begleitperson und die Preisübersicht in der Mobilithek. Bis dahin gelten die heutigen Vorschriften unverändert.
Für laufende Ausbildungen sieht der Entwurf eine Übergangsregel vor: Wer vor dem 1. Januar 2027 mit der Ausbildung beginnt, darf sie nach den bisherigen Regeln abschließen.
Was bedeutet das für deine Ausbildung bei Indrive?
Solange die Reform nicht in Kraft ist, bilden wir nach den heute geltenden Regeln aus: mit Theorieunterricht vor Ort in Rottweil oder Oberndorf, den vorgeschriebenen Sonderfahrten und der bisherigen Prüfung. Sobald die neuen Regeln feststehen, passen wir die Ausbildung an und aktualisieren diese Seite. Ob du jetzt startest oder wartest, hängt vor allem davon ab, wann du den Führerschein brauchst. Sprich uns an, wir beraten dich persönlich.
Häufige Fragen zur Führerscheinreform
Wird der Führerschein durch die Reform günstiger?
Das ist das Ziel der Bundesregierung. Laut Bundesverkehrsministerium kostet der Führerschein der Klasse B derzeit im Schnitt rund 3.400 Euro. Wie viel du am Ende sparst, hängt vor allem davon ab, wie viele Fahrstunden du brauchst. Eine verlässliche Zahl gibt es erst, wenn die neuen Regeln feststehen.
Muss ich nach der Reform nicht mehr zum Theorieunterricht?
Geplant ist, dass die Präsenzpflicht entfällt und du die Theorie auch vollständig digital lernen kannst. Die Theorieprüfung bleibt. Bis die Reform gilt, ist der Theorieunterricht in der Fahrschule Pflicht.
Gelten die neuen Regeln auch, wenn ich meine Ausbildung schon begonnen habe?
Nicht unbedingt. Laut Entwurf darfst du eine Ausbildung, die du vor dem 1. Januar 2027 beginnst, nach den bisherigen Regeln abschließen. Endgültig ist das erst, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Was das für deine Ausbildung heißt, besprechen wir gern persönlich mit dir.
Darf ich nach der Reform mit meinen Eltern üben?
Geplant ist ein Modellversuch ab dem 1. Juli 2027: Nach bestandener Theorieprüfung, einer Einweisung und mindestens sechs Stunden Fahrunterricht sollen Übungsfahrten mit nahestehenden Personen möglich werden, zum Beispiel mit den Eltern. Laut Gesetzentwurf entscheidet jedes Bundesland selbst, ob es den Modellversuch einführt. Ob und ab wann das in Baden-Württemberg gilt, hängt davon ab.
Quellen
- Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung „Bezahlbarer Führerschein“ vom 20.05.2026
- Bundesrat: Drucksache 365/26, „Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung“ vom 10.06.2026 (PDF)
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/7404, Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes vom 29.07.2026 (PDF)
- Deutscher Bundestag: „Fahrschulausbildung soll reformiert werden“, erste Beratung am 24.09.2026
- ADAC: „Reform: Führerschein bald günstiger!“ vom 20.05.2026
Zuletzt geprüft: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.